Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2019-03-27
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1.Angebotsgrundlagen
Grundlage für unsere Angebote bilden die Vertragsbestimmungen für Bauleistungen gemäß ÖNORM B2110 aktuelle Ausgabe, welche im Auftragsfalle von den Vertragspartnern als Vertragsbestandteil erklärt wird.
Kostenvoranschläge werden schriftlich erstellt. Nur schriftliche und entgeltliche Kostenvoranschläge sind verbindlich. Sofern aus verbindlichen Kostenvoranschlägen nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze 14 Tage lang gebunden. Die angeführten Einheitspreise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert.
1.1 Umsatzsteuerschuld
Auf Grund der im AÄG (Abgabenänderungsgesetzes) 2002 vorgenommenen Ergänzungen des § 19 Abs. 1a UStG 1994 sowie auf Grund Pkt.2 und 6 des dazugehörigen Erlasses geht die Umsatzsteuerschuld dann auf den Leistungsempfänger über, wenn er selbst ein Bauleister ist. Der Auftraggeber ist in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, dem Auftragnehmer umgehend unter Bekanntgabe seiner UIDNummer mitzuteilen, dass er selbst Bauleister ist. Dies wird bei der Rechnungslegung entsprechend berücksichtigt und am Dokument vermerkt.
2.Preisbasis
Die angebotenen Einheitspreise wurden mit den am Tage der Angebotslegung gültigen Lohn-, Transport-,Stoff- und sonstigen Kosten erstellt. Sie sind veränderlich im Sinne der ÖNORM B2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkvertragsnorm). Die Einheitspreise basieren auf der üblichen Normalarbeitszeit, und enthalten daher insbesondere keine Kosten für Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen. Das vorliegende Angebot ist 14 Tage ab Angebotsdatum verbindlich, danach unverbindlich.
Wir behalten uns vor, die Auftragsannahme von der Beibringung einer Bankgarantie einer österreichischen Bank als Sicherstellung für die uns aus der Vertragserfüllung zustehenden Forderungen abhängig zu machen. Diese Bankgarantie muss die Bestimmung enthalten, dass der Haftungsbetrag insbesondere im Falle einer Insolvenz des Auftraggebers unwiderruflich an den Auftragnehmer auszuzahlen ist. Kann diese Bankgarantie nicht beigebracht werden, so berechtigt uns dies zum Rücktritt von diesem Angebot bzw. Auftrag.
Wir sind ausdrücklich berechtigt eine Anzahlung vor Baustellenbeginn in Rechnung zu stellen.
Wir gehen bei der Preiserstellung davon aus, dass bauseits eine Untergrund- und Lufttemperatur von wenigstens +20°C sichergestellt wird. Bei niedrigeren Temperaturen verändern sich die angebotenen Einheitspreise entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Materialherstellers. (geänderte Mischungsverhältnisse, Sieblinie usw.)
Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend.
3.Baueinrichtung
Die Kosten für den einmaligen An- und Abtransport der erforderlichen Maschinen und Geräte sowie sämtliche Personalkosten für die Arbeitsdurchführung in einem durchgehenden Arbeitseinsatz sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Müssen die Arbeiten aus bauseitigen Gründen bzw. auf bauseitige Anordnung in mehreren Teilabschnitten ausgeführt werden, so müssen wir die hieraus resultierenden Mehrkosten in Rechnung stellen.
Baustrom (Kraftstrom 32A) und Bauwasser in unmittelbarer Nähe, werden bauseits kostenlos beigestellt.
4.Bauseitige Voraussetzungen (Untergrundvorbedingungen)
Wir gehen bei der Angebotslegung davon aus, dass bauseits die in den einschlägigen technischen ÖNORMEN festgelegten und nach Art und Umfang der vorgesehenen Arbeiten üblichen bauseitigen Voraussetzungen gegeben sind.
4.1 Bei Oberflächenbeschichtung
Der Bauseitige Betonuntergrund muss mindestens der Qualität C25/30 bzw. bei Zementestrichen mindestens der Qualität ZE30/F7 entsprechen. Die Restfeuchtigkeit des Untergrundes darf höchstens 3,5% betragen. Weiters muss die Oberflächenhaftzugfestigkeit des Untergrundes einen Mindestwert von 1,5N/mm aufweisen. Der bauseits beigestellte Untergrund muss frei von allen trennend wirkenden Substanzen wie Ölen, Fetten, Trennmittel und anderen Chemikalien sowie Zementschlämpe sein. Rückseitige Durchfeuchtung durch Hoch-, Grund- oder Hangwasser usw. muss dauerhaft ausgeschlossen sein. Bauseits muss während der gesamten Arbeitsdurchführung und der nachfolgenden Erhärtungszeit sichergestellt werden, dass die Untergrund- und Lufttemperatur mindestens +15°C und höchstens +30°C betragen. Die relative Luftfeuchtigkeit darf in diesem Zeitraum 65% nicht übersteigen. Vorhandene Unebenheiten aus dem Untergrund werden durch die Beschichtung nicht egalisiert sondern übernommen. Zu Beginn der Arbeiten ist sicherzustellen dass die Fußbodenheizung nicht in Betrieb ist.
Sollten oberflächenspezifische Anforderungen nötig sein, werden diese gesondert übermittelt.
5.Ausführungstermin
Der Arbeitsbeginn erfolgt nach Vereinbarung, in der Regel nach Klärung aller technischen Details. Bei bauseits bedingten und von uns unbeeinflussbaren und unvorhersehbaren Arbeitsunterbrechungen verrechnen wir Stillstandskosten in der Höhe von € 70,- je Mitarbeiter und Stunde excl. MWSt.
6.Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung
Wenn es bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde, ist bei Zustandekommen des Vertrages eine Anzahlung, je nach Vereinbarung, aber mindestens von 50 % zu leisten.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand = Naturaufmaß.
Die Rechnungslegung erfolgt nach Fertigstellung des Gewerkes. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung bei Fakturenerhalt fällig. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt.
Bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 13,5% pro Jahr zu beanspruchen bei vierteljährlicher Verrechnung. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.
Sollte der Fall eintreten, werden pro Mahnung EUR 20,-. Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich gilt, dass kein Haftrücklass vereinbart ist, außer er wird gesondert schriftlich vereinbart.
7.Stornogebühren
Wenn Ware speziell für den Kunden bestellt und zugeschnitten wurde dann ist es nicht möglich, vom Vertrag zurück zu treten. Restware kann nicht zurück genommen werden.
8.Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
9.Verwendungszweck / Haftung
Der Auftraggeber gibt uns die vorgesehene Nutzung des Bodens bzw. der zu beschichtenden Fläche unter Angabe der vorgesehenen Lasten und Beanspruchungen spätestens bei Auftragsvergabe schriftlich bekannt. Für allfällige wie immer geartete Folgen, die aus nichtinkenntnisbringens des beabsichtigten Verwendungszweckes resultieren, übernehmen wir keine Haftung.
10.Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
11.Gerichtsstand
Wels
12.DSGVO (Datenschutzgrundverordnung):
Mit 25.5.2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, die den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in Bezug auf natürliche Personen innerhalb der Europäischen Union regelt.
Wir verarbeiten folgende Daten von Privatpersonen als auf Unternehmen:
– Anrede, Firmenname/Name, Firmensitz/Adresse, UID-Nr.,E-Mail-Adresse, Telefonnummer
Die Daten werden für folgende Zwecke verarbeitet:
- Zur Verwaltung des Kunden/Lieferantenstammes
- Zum Zwecke der Abwicklung von Anfragen/Bestellungen/Aufträgen
Ihre Daten werden nur an Dritte zugänglich gemacht, wenn wir dazu aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift verpflichtet sind oder die Weitergabe für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Wenn Sie von diesen Rechten Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an folgende
E-Mail-Adresse: office@nullkurtkerschhofer.com